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Colegio Oficial de Farmacéuticos de Las Palmas
Colegio Oficial de Farmacéuticos de Las Palmas

Erklärung von

Erreichbarkeit

Das Offizielle Kollegium der Apotheker von Las Palmas hat sich verpflichtet, seine Website zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors, veröffentlicht im Amtsblatt des Staates am 19. September 2018. Dieser Königliche Erlass setzt die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 um.

Die Europäische Richtlinie basiert auf der Norm EN 301 549 “Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen”, und diese wiederum ist eine Anpassung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) des W3C.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website

  • COFLP – Amtliches Kollegium der Apotheker von Las Palmas

Über die Zugänglichkeit

Infolge des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors wird unter Barrierefreiheit die Gesamtheit der Grundsätze und Techniken verstanden, die bei der Gestaltung, dem Aufbau, der Pflege und der Aktualisierung von Webseiten und mobilen Anwendungen zu beachten sind, um Gleichheit und Nichtdiskriminierung beim Zugang von Nutzern, insbesondere von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen, zu gewährleisten.

Daher fördert Barrierefreiheit die Universalität des Webs, was allen Benutzern einen zufriedenstellenden Zugang ermöglicht, unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen oder dem von ihnen verwendeten Gerät oder Betriebssystem.

Konformitätssituation

Das Offizielle Kollegium der Apotheker von Las Palmas arbeitet weiterhin daran, das RD 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors umzusetzen, wobei die Beseitigung von Barrieren, die den Zugang von Nutzern zur Web-Umgebung verhindern oder erschweren, Priorität hat.

Diese Webseite ist teilweise konform mit dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September, aufgrund der Ausnahmen und Nichtkonformitäten der nachstehend aufgeführten Aspekte.

Nicht zugänglicher Inhalt

Der Inhalt, der unten gesammelt wird, ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

  1. Nichteinhaltung von RD 1112/2018 vom 7. September:
    • Können Bilder existieren noch Textalternativen [Konformitätskriterium 1.1.1]
    • Auf einigen Seiten haben die Informationen, die Struktur und die Beziehungen keine Alternative als Text. [Konformitätskriterium 3.1]

    • Auf mehreren Seiten und in der Fußzeile ist das Kontrastverhältnis zwischen Vorder- und Hintergrund in den Komponenten nicht ausreichend, damit Menschen mit geringem Sehvermögen den Inhalt lesen können. [Konformitätskriterium 1.4.3]
    • Es werden einige Anwendungsfälle für absolute Messungen bei Blockelementen angegeben [Konformitätskriterium 1.4.4].
    • Benutzer können über die Tastatur interagieren, navigieren
      sequenziell nach Inhalt, aber Informationen können nicht in der richtigen Reihenfolge gefunden werden. [Konformitätskriterium 2.4.3]
    • Es gibt Links ohne alternativen Text, der ihren Zweck angibt [Konformitätskriterium 4.4].
    • Beim Navigieren auf einigen Seiten ist die Anzeige des Tastaturfokus unzureichend. [Konformitätskriterium 2.4.7]
    • Es gibt ein Formular ohne Send-Schaltfläche, es wird mit der Eingabetaste ausgelöst [Konformitätskriterium 3.2.2]
    • Es gibt einige Links, denen es an informativen Inhalten mangelt [Konformitätskriterium 4.1.2]
  2. Übermäßige Ladung
    • Es ist nicht anwendbar.
  3. Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich des geltenden Rechts.
    • Es gibt möglicherweise Bürodateien im PDF-Format oder in anderen Formaten, die vor dem 20. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen, obwohl darauf geachtet wurde, dass die meisten von ihnen diese erfüllen.

Vorbereitung der vorliegenden Erklärung zur Barrierefreiheit

Die vorliegende Erklärung wurde im Juni 2022 abgegeben.

Die Methode, die zur Erstellung der Erklärung verwendet wurde, war die Selbsteinschätzung durch das Kollegium selbst.

Die letzte Überprüfung der Erklärung wurde im Juni 2022 durchgeführt.

Beobachtungen und Kontaktdaten

Kann die folgenden Mitteilungen bezüglich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) und 11 des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September durchführen:

  • Informieren Sie über mögliche Verstöße des Webseiten- oder der mobilen App gegen die festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen sowie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder stellen Sie Anfragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Webseite oder der mobilen App.
  • Beschwerdeformular bezüglich der Einhaltung festgelegter Anforderungen und Anforderung von Informationen zu Inhalten, die von der Anwendung der genannten Norm ausgenommen sind.

Hierfür können Sie sich über die folgenden Kommunikationswege an das Kollegium wenden:

  • E-Mail: coflaspalmas@redfarma.org
  • Telefon: 928 33 33 66.
  • Web-Formular.

Anwendungsverfahren

Es ist in Artikel 13 der Königlichen Verordnung 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors vorgesehen.

Wenn ein Antrag auf barrierefreien Zugang zu Informationen oder eine Beschwerde abgewiesen wurde, man mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist oder die Antwort nicht die in Artikel 12.5 des Königlichen Dekrets 1112/2018 vorgesehenen Anforderungen erfüllt, kann die betreffende Person eine Beschwerde einreichen, um die Gründe für die Ablehnung zu erfahren und ihnen zu widersprechen, die erforderlichen Maßnahmen zu beantragen, wenn man mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, oder die Gründe darzulegen, aus denen begründet ist, dass die Antwort nicht den geforderten Anforderungen entspricht.

Ebenso kann eine Beschwerde eingereicht werden, wenn innerhalb von zwanzig Werktagen keine Antwort erhalten wurde.

Dieser Anspruch muss gemäß den in Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober festgelegten Anforderungen eingereicht und registriert werden.

Die Beschwerde ist an den Vorstand des offiziellen Kollegiums der Apotheker zu richten, oder wenn die Antwort von diesem Vorstand erfolgte, ist sie an den Kanarischen Rat der offiziellen Kollegien der Apotheker zu richten.

Die Reklamation kann über den folgenden Link eingereicht werden: Vorschläge und Reklamationen

Nach Eingang der Beschwerde muss die zuständige Stelle, die für deren Bearbeitung verantwortlich ist, dem Interessenten innerhalb einer Frist von höchstens zwei Monaten antworten.

Der Lauf einer solchen Frist kann ausgesetzt werden, falls die betroffene Person aufgefordert werden muss, innerhalb einer Frist von zehn Werktagen die notwendigen Klarstellungen für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Beschwerde vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist, ohne dass die betroffene Person die entsprechenden Klarstellungen vorgenommen hat, wird die Bearbeitung der Beschwerde fortgesetzt.

Nach Ablauf der maximalen Frist zur Bearbeitung der Beschwerde ohne Benachrichtigung über deren Entscheidung wird davon ausgegangen, dass die Beschwerde abgewiesen wurde.

Optionaler Inhalt

Diese Webseite wendet die Anforderungen der Norm UNE-EN 301549:2019 unter Berücksichtigung der Ausnahmen des Königlichen Erlasses 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors an.

Die Webseite ist für die responsive Darstellung gestaltet, sodass sie auf Tablet- und Mobilgeräten optimal angezeigt wird.

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